Meldestelle
Wenn Sie von unangemessenem Verhalten oder einem Konflikt betroffen sind und die Situation mit Unterstützung einer Anlaufstelle nicht gel?st werden konnte, k?nnen Sie uns die Situation schriftlich melden. Die ETH Zürich leitet dann ein formelles Kl?rungsverfahren ein.
Eine formelle Meldung einreichen
Um unangemessenes Verhalten wie Bel?stigung, Diskriminierung oder Mobbing, oder einen Konflikt formell zu melden, füllen Sie das folgende Formular aus. Bitte beachten Sie die untenstehenden Voraussetzungen.
Senden Sie das unterschriebene Formular an die Meldestelle.
Voraussetzungen
- Sie als betroffene Person geh?ren der ETH Zürich an, d. h. Sie stehen in einem Arbeitsverh?ltnis, absolvieren ein Studium oder sind als Gast an der ETH Zürich.
- Die von Ihnen beschuldigte Person steht in einem Arbeitsverh?ltnis mit der ETH Zürich.
Hinweis: Wenn Sie von unangemessenem Verhalten durch eine Studentin oder einen Studenten der ETH betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Beratungs- und Schlichtungsstelle Respekt (?Respektstelle?).
- Informelle Massnahmen wie das Gespr?ch mit Ihrer vorgesetzten Person, Ihrer zust?ndigen HR Beratung oder/und die vertrauliche Beratung durch eine Anlaufstelle (siehe Hilfe bei unangemessenem Verhalten oder Konflikten) haben zu keiner L?sung der Situation geführt.
Frist
Die Meldung hat zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Monaten nach dem unangemessenen Verhalten zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter Art. 17 des Reglements betreffend Meldungen von Angeh?rigen der ETH Zürich über unangemessenes Verhalten.
Hinweis
Mündliche oder formlose Meldungen werden nicht entgegengenommen.
Wie geht es nach meiner formellen Meldung weiter?
Im Anschluss initiiert und koordiniert die Meldestelle das jeweils angemessene Kl?rungsverfahren. Welches Recht und Vorgehen dabei zur Anwendung kommen, h?ngt insbesondere davon ab, von wem das unangemessene Verhalten ausgeht bzw. wer in den Konflikt involviert ist.
Die Meldestelle arbeitet nach den Prinzipien der Allparteilichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Fairness. Sie fordert von allen beteiligten Parteien die Einhaltung von beidseitig respektvollem Verhalten und Fair-?Play in der Kommunikation ein. Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit gegenüber nicht involvierten Dritten.
Wird bei der Abkl?rung festgestellt, dass es sich um einen nachweislichen Verstoss gegen den Verhaltenskodex Respekt handelt, k?nnen über die Linie oder die zust?ndige Stelle personalrechtliche oder andere Massnahmen ausgesprochen werden.